ePa - eRezept - eAU -
Fluch oder Segen?

Die Sache mit dem „e“ im Praxisalltag

 

Hilfe! Die Digitalisierung kommt! Zum Glück hilft uns die Politik das Zeitalter der analogen Welt endlich zu verlassen…

 

Seit mehr als 15 Jahren führen wir unsere Praxis papierlos, dennoch beschäftigen uns die Vorgaben zur – jetzt obligaten… – Digitalisierung sehr. In unserer Gemeinschaftspraxis beschäftigen wir an zwei Standorten (= zwei Betriebsstättennummern…) ca. 50 Menschen. Sämtliche Mitarbeiter und auch Ärzte arbeiten an beiden Standorten zu wechselnden Zeiten und in wechselnden Räumen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Ärzte beträgt zwischen drei und vierzig Stunden, zudem beschäftigen wir Ärzte in Weiterbildung wie auch als Entlastungsassistenten und Ärzte in Anstellung mit Leistungsbegrenzung. Dies bedeutet, dass nicht jeder Arzt über eine eigene lebenslange Arztnummer (LANR) verfügt, jedoch über einen eigenen Arztausweis…

 

Wir nutzen an ca. 40 Arbeitsstationen sowohl lokale PCs wie auch Zugänge über einen Terminalserver. Unsere Arztbriefe werden in einem Büro außerhalb unserer Praxis geschrieben, in dem sich weitere drei PC-Arbeitsplätze befinden. Und schließlich nehmen wir mit drei unterschiedlichen „Teamnummern“ (Ersatz für Betriebsstättennummern) an der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung teil. In unserer Praxis werden arbeitstäglich ca. 150 bis 200 Patienten behandelt und ca. 400 bis 500 Rezepte ausgestellt. Pro Quartal erstellt unser externes Schreibbüro ca. 2.500 bis 3.000 Arztbriefe.

 

Nach den uns vorliegenden Informationen haben wir über unsere Partnerunternehmen zur Vorbereitung auf die Digitalisierung folgendes bestellt:

 

  • 1x eHealth-Konnektor Upgrade
  • 1x zusätzliches BSNR/NBSNR Upgrade
  • 1x zusätzliches KIM-Postfach

 

Anfang Juli war immerhin der eHealth-Ausweis eines Praxispartners erfolgreich erstellt und ausgeliefert worden. Dieser konnte initial – bei fehlendem Konnektor-Upgrade – noch nicht aktiviert werden. Der eHealth-Ausweis des anderen Praxispartners ist bestellt, jedoch noch nicht ausgeliefert. Ein weiterer Kollege konnte keinen Arztausweis ordern, da er nicht im Besitz eines für das obligate Postidentverfahren erforderlichen Personalausweises ist – auch dieses Dokument musste erst bestellt werden.

 

Zur Klärung weiterer Fragen bzgl. Hard- und Softwarebestellung haben wir sämtliche mit dieser Thematik befassten Partner angeschrieben (KV, Praxisverwaltungssoftware-Unternehmen, Hersteller des Konnektors, der entsprechenden Software etc.) und um Rückmeldung zu folgenden Fragen gebeten:

 

„Bitte teilen Sie uns mit, welche weitere Hard- und Software, ggf. Pflegeverträge zusätzlich noch erforderlich sind, um den bisherigen Betrieb der Praxis – trotz zusätzlicher Digitalisierung – uneingeschränkt, an den derzeitigen Standorten und mit dem aktuellen Personal aufrecht erhalten zu können.

 

Hierzu benötigen wir u.a. Aussagen zur Anzahl der zu bestellenden

 

  • weiteren Konnektoren/-Upgrades
  • weiteren Kartenterminals
  • u.a.: je wie viele für welchen Standort?
  • und noch weiteres?

 

Zu welchen Zeitpunkten müssen welche Komponenten funktionsfähig installiert sein?

Welche Unkostenerstattung haben wir hierfür zu erwarten?

Bitte leiten Sie diese E-Mail ggf. hausintern zur Beantwortung weiter.

Aufgrund der teils widersprüchlichen Aussagen, engen timelines und unklaren Informationslage benötigen wir auf unsere Fragen rechtsverbindliche Antworten.“

 

Immerhin zwei (von vier) Kooperationspartner haben uns geantwortet! In der einen Rückmeldung wurde, auf die im Netz und auf der eigenen Homepage verfügbaren Standardantworten verwiesen. Diese kannten wir, fanden dort jedoch nicht die erbetenen Informationen…

 

Die zweite Rückmeldung unterbreitete uns ein Beratungsangebot des Unternehmens zu den üblichen Stundensätzen….

 

Somit dürfen wir weiterhin auf uns allein gestellt bleiben und müssen hoffen, dass das, was wir kostenpflichtig bestellen, ausreicht, um unsere Praxis am Laufen halten zu können.

 

Immerhin: das zwischenzeitlich installierte „Verordnungsmodul“ unseres Software-Anbieters funktioniert und macht einen aufgeräumten Eindruck. Für die Erstellung eines Rezeptes benötigen wir derzeit nur die doppelte Zeit – der sich immer noch anschließende Papier-Ausdruck (des Muster 16…) benötigt ca. die dreifache Zeit als zuvor…

 

ABER: es zeichnen sich auch Verbesserungen ab…. So soll das eRezept auch Wiederholungsverordnungen ermöglichen. Dadurch müssten Patienten, deren maximale Packungsgrößen bisher Neu-Verordnungen einmal monatlich erforderten, zukünftig nur noch einmal pro Quartal in die Praxis kommen. Zudem sollen sich – ebenfalls noch Zukunftsmusik, aber immerhin! – bald auch bis zu 100 eRezepte nach dem einmaligen Einlesen des eArztausweises in Form einer „Stapelsignatur“ unterschreiben lassen. Dies wäre tatsächlich mal eine Verbesserung für unseren Tagesablauf…

 

Bleiben wir also gespannt – und gesund!