ePA-Einführung setzt Praxen und Systemanbieter unter Druck
Bundesgesundheitsministerium lenkt ein bei Sanktionen
Seit dem 1. Juli müssen alle Ärzte ihren Patienten die elektronische Patientenakte anbieten – so lautet die Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Sonst droht eine Kürzung der Vergütung um ein Prozent. Doch die nötige Hard- und Software ist noch nicht flächendeckend erhältlich. Darauf hat die KBV in einem Brief an das BMG hingewiesen und ein Aussetzen der Sanktionen gefordert. Inzwischen hat das BMG bestätigt, dass die Sanktionierung nicht gilt, wenn der für die ePA nötige elektronische Heilberufsausweis (eHBA) vor dem 1. Juli 2021 bei einem Anbieter bestellt wurde.
Updates für zwei Konnektoren verfügbar
Für die Einführung der elektronischen Patientenakte ist es notwendig, dass die Konnektoren als sichere Schnittstelle zwischen Anwendersystem und Telematikinfrastruktur aufgerüstet werden. Dies ist laut einer aktuellen Presseinformation der Nationalen Agentur für Digitale Medizin „Gematik“
, welche den Versorgungsprozess als nicht-kommerzielle Institution verantwortet, für zwei Konnektoren zum 1. Juli 2021 erfolgt. Nach der Secunet AG habe nun auch die Firma Research Industrial Systems Engineering (RISE) GmbH die Zulassung des benötigten Konnektor-Upgrades erhalten. Die Zulassung für das entsprechende Upgrade der CompuGroup Medical (CGM) folge in wenigen Wochen, berichtet die Gematik. Ärztinnen und Ärzte können es bereits jetzt bestellen. Für Gematik-CEO Dr. med. Markus Leyck Dieken ist dies ein gutes Signal: „Dass nun bald alle drei ePA-Konnektoren zugelassen sind, ist ein sehr großer Erfolg. Auch die Primärsystemhersteller signalisieren uns, dass sie mit ihren Updates für die Praxisverwaltungssysteme an den Start gehen können und wollen.“
Mit der technischen Voraussetzung durch die zugelassenen Konnektoren startet ab Sommer 2021 die flächendeckende Vernetzung der ePA. Leyck Dieken betont: „Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte ist ein hochkomplexer Prozess, der nur schrittweise gemeinsam mit allen Beteiligten zu meistern ist.“
ePA2.0 und E-Rezept bis 1. Oktober „illusorisch“
Die zeitlich ambitionierten Vorgaben der Bundesregierung zur Einführung der elektronischen Patientenakte machen das Jahr 2021 für Praxis-EDV-Anbieter zu einer echten Belastungsprobe. Denn zum Rollout der ePA kommen noch Anpassungsarbeiten für den Notfalldatensatz und den E-Medikationsplan sowie die Vorbereitungen der Anwendungen für das E-Rezept und die eAU-Bescheinigung hinzu. Dr. Erich Gehlen, Vorstandsvorsitzender des genossenschaftlich organisierten Softwarehauses Duria, machte bereits im März seinem Ärger in einer Mail gegenüber der Ärzte-Zeitung Luft und äußerte Zweifel an der technischen Realisierbarkeit aller Maßnahmen im vorgegebenen Zeitrahmen: „Das BMG arbeitet an einer Verordnung, in der steht, dass wir bis 1. Oktober 2021 ePA2.0 und E-Rezept umgesetzt haben. Das ist alles illusorisch.“
In seiner Mail führt Gehlen eine Liste aller Punkte auf, an denen es noch hakt. Er mahnt: „Wir müssen die Ärzte ins Boot bekommen. Wir müssen einen Mehrwert schaffen, ansonsten werden wir keine Akzeptanz und keine Nachhaltigkeit haben.“
Am Ende komme es auf die Ärzte an, die Patienten zu motivieren, resümiert Gehlen. Aber dazu müsse die Basis der Ärzteschaft gewonnen werden.
Erstbefüllung der ePA wird bezahlt
Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser, die die elektronische Patientenakte bereits befüllen können, erhalten hierfür einmalig zehn Euro. Der konkrete Abrechnungsweg wird derzeit noch mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Befüllt wird die ePA über das Praxisverwaltungssystem, indem die Ärztin bzw. der Arzt die dort lokal gespeicherten Patientendaten in deren Akten hochlädt. Im Laufe der Zeit können auf Wunsch des Patienten auch Aktualisierungen beispielsweise von Therapie- und Medikationsplänen vorgenommen werden. Behandler sind nicht verpflichtet, sämtliche bereits vorhandenen Daten und Befunde in die ePA einzuspeisen. Es müssen nur die Daten eingetragen werden, die zum aktuellen Behandlungsfall erhoben wurden.
Weitere Informationen und Updates zum ePA
Das Interesse der Ärztinnen und Ärzte an aktuellen Informationen zur Einführung der ePA und zu Anwendungen der Telematikinfrastruktur ist groß. Die Gematik hat darauf reagiert und die Veranstaltungsreihe „gematik digital“
ins Leben gerufen. Im Rahmen des Digitaltages am 18. Juni 2021 wurde bei „gematik digital Meine Gesundheit“
beleuchtet, wie die elektronische Patientenakte funktioniert, und welche Vorteile Patientinnen und Patienten durch ihre Nutzung haben. Der Mitschnitt der Veranstaltung ist hier verfügbar. Darüber hinaus gibt es zur ePA ein großes Informationsangebot im Netz. Die umfassendsten Inhalte finden sich auf den Webseiten der Gematik und des BMG