Was ist das
Maß für den
Impfschutz?

Geimpft oder ungeimpft? …das ist manchmal die Frage…

 

Zu Beginn des Jahres 2021 war es für uns im Gesundheitswesen Tätige nicht selbstverständlich, eine Impfung gegen Covid zu bekommen. Folgerichtig hat sich eine motivierte Mitarbeiterin in einer nahegelegenen Universität für eine Impfstudie beworben und erhielt in der Folge zweimal eine Impfung gegen SARS-CoV-2 mit einem noch nicht zugelassenen Vakzin. Es traten keine Besonderheiten auf. Als ihre Kollegin dann Covid-krank wurde, bestand zunächst Unsicherheit. Wir haben die im Rahmen der Studie geimpfte Mitarbeiterin entblinden lassen und Antikörper gegen Covid bestimmt. Sie hatte das Verum erhalten und einen Antikörpertiter im Blut. Sie fühlte sich gut und geschützt.

 

Wir haben dem zuständigen Gesundheitsamt die Situation gemeldet und die geimpfte Mitarbeiterin wurde dennoch für 14 Tage in Quarantäne geschickt!? Die Begründung lautete: „Der Impfstoff ist nicht zugelassen und damit ist ihre Angestellte nicht geimpft.“ Das ist rein formal richtig und rechtlich unangreifbar – aber ist es auch sinnvoll?

 

Wann sind wir geimpft? …und welcher Antikörpertiter schützt uns?... oder sind die Antikörper gar kein Maß für den Schutz?

 

Für diese und viele andere Fragen rund um das Thema Covid gibt es aktuell noch keine Antworten. In so mancher Situation bleibt man mit einem Fragezeichen zurück.

 

Skurrilerweise haben wir versehentlich zunächst das benachbarte Gesundheitsamt informiert. Hier sagte man uns, dass die Mitarbeiterin weiterarbeiten kann – schade, dass sie ein paar Monate vorher umgezogen ist.

 

Autor: Olav Heringer, Gemeinschaftspraxis für Hämatologie und internistische Onkologie im Fachärztezentrum Medicum, Wiesbaden